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Mietquote berechnen — was Vermieter wissen müssen

Die Mietquote ist die wichtigste finanzielle Kennzahl bei der Bewerberprüfung. Sie zeigt, ob ein Bewerber die Miete dauerhaft tragen kann — ohne Raten und ohne Bauchgefühl. Hier ist alles, was Vermieter dazu wissen müssen.

Was ist die Mietquote?

Die Mietquote (auch: Mietbelastungsquote) gibt an, wie viel Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ein Haushalt für die Warmmiete aufwendet. Sie ist die einfachste und klarste Methode, um die finanzielle Tragfähigkeit einer Mietbewerbung einzuschätzen.

Anders als subjektive Eindrücke oder allgemeine Bonität ist die Mietquote objektiv berechenbar — und deshalb für Vermieter so wertvoll.

Die Formel: So berechnen Sie die Mietquote

Formel

Warmmiete ÷ Nettoeinkommen × 100

= Mietquote in Prozent

Drei Rechenbeispiele

Warmmiete

1.200 €

Nettoeinkommen

4.800 €

Mietquote

25 %

Klar tragfähig

Warmmiete

1.200 €

Nettoeinkommen

3.200 €

Mietquote

37,5 %

Prüfen

Warmmiete

1.200 €

Nettoeinkommen

2.400 €

Mietquote

50 %

Kritisch

Die Ampel: Wie Sie die Mietquote einordnen

Unter 30 % — Tragfähig

Der Bewerber wendet weniger als ein Drittel seines Einkommens für die Miete auf. Das lässt ausreichend Spielraum für Lebenshaltungskosten und unvorhergesehene Ausgaben. Bei vollständigen Unterlagen und positivem SCHUFA-Score ist das ein starkes Signal.

30–40 % — Genauer prüfen

Die Miete ist möglich, aber eng. Hier lohnt ein genauerer Blick: Wie stabil ist das Einkommen? Gibt es einen unbefristeten Arbeitsvertrag? Gibt es weitere Einkommensquellen im Haushalt? Ist die SCHUFA einwandfrei? Nicht automatisch ablehnen — aber sorgfältig prüfen.

Über 40 % — Kritisch

Bei einer Mietquote über 40 % ist das Risiko von Zahlungsrückständen statistisch erhöht. Das bedeutet nicht, dass Sie automatisch ablehnen müssen — aber es sollte weitere Klärung geben: Bürge, Kaution über das gesetzliche Maximum, oder ein besonders stabiles und hohes Einkommen mit positivem SCHUFA-Verlauf.

Was als Einkommen zählt — und was nicht

Zählt als Einkommen

  • Nettoeinkommen aus Anstellung oder Selbstständigkeit
  • Rente (Alters-, Erwerbs- oder Hinterbliebenenrente)
  • Kindergeld — wenn es zum Haushaltseinkommen beiträgt
  • Regelmäßige Unterhaltszahlungen mit nachgewiesener Dauer
  • Mieteinnahmen aus anderen Objekten

Zählt nicht oder nur teilweise

  • Einmalige Boni oder Prämien (nur anteilig, wenn nachweisbar regelmäßig)
  • Befristete Sozialleistungen
  • Einkommen von Personen, die den Mietvertrag nicht unterzeichnen

Häufige Fragen zur Mietquote

Wie berechnet man die Mietquote?

Mietquote = Warmmiete ÷ monatliches Haushaltsnettoeinkommen × 100. Beispiel: 1.200 € Warmmiete bei 4.000 € Nettoeinkommen ergibt 30 %. Die Warmmiete beinhaltet Kaltmiete plus alle Nebenkosten.

Welche Mietquote ist für Vermieter akzeptabel?

Als Faustregel gilt: Unter 30 % ist die Miete klar tragfähig. Zwischen 30–40 % sollte man die Gesamtsituation genauer prüfen — zum Beispiel Beschäftigungsstabilität und weitere Einkommensquellen. Über 40 % ist das Risiko von Zahlungsschwierigkeiten erhöht.

Was gilt als Einkommen bei der Mietquote?

Relevant ist das monatliche Nettoeinkommen aller Personen im Haushalt, die den Mietvertrag unterschreiben. Dazu zählen: Gehalt, Lohn, Rente, Mieteinnahmen, Kindergeld und regelmäßige Unterhaltszahlungen. Nicht dauerhaft gesicherte Einnahmen (z.B. Boni) sollten nur anteilig berücksichtigt werden.

Muss die Warmmiete oder Kaltmiete für die Berechnung verwendet werden?

Immer die Warmmiete — also Kaltmiete plus alle Nebenkosten (Betriebskosten-Vorauszahlung). Die Warmmiete entspricht dem tatsächlichen monatlichen Aufwand für den Mieter und ist die relevante Bezugsgröße für die finanzielle Belastungsrechnung.

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